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Vorbeugung - regelmässige Kontrolluntersuchung

Mit Schäden an Zähnen, Zahnfleisch und Kieferknochen, welche nicht Folge von Unfällen oder ähnlichen Ereignissen mit fühlbaren Auswirkungen sind, verhält es sich genau so, wie mit vielen anderen Schäden. Sie sind für den Nicht-Fachmann oft erst dann erkennbar, wenn sie ein Ausmass erreicht haben, welches umfangreiche und unter Umständen kostspielige Reparaturen / Therapien zu Folge hat. Bei einer Früherkennung fallen die notwendigen Reparaturen und damit auch die Reparatur- / Therapiekosten fast immer wesentlich geringer aus.

Die Ausführungen unter dem Titel "Vorbeugung – Zahnreinigung" (Bestimmung der Zeitabstände zwischen den professionellen Zahnreinigungen abhängig von persönlicher Zahnpflege, Ernährungs- und Trinkgewohnheiten, Tabakkonsum usw.) gelten grundsätzlich auch für die Festlegung von sinnvollen Zeitintervallen für die regelmässige vorbeugende zahnärztliche Untersuchung. Deshalb erfolgen in unserer Praxis die Zahnreinigung und Untersuchung in der Regel in der gleichen Sitzung / anlässlich des gleichen Termins. Die Kontrolluntersuchung beschränkt sich nicht auf Zähne, Zahnersatz und den Zahnhalteapparat (v.a. Kieferknochen und Zahnfleisch), sondern umfasst auch die Inspektion der Mundhöhle und Mundschleimhaut. So können auch Gewebeveränderungen erkannt werden, bevor die Patientin / der Patient diese selbst wahrnimmt und es können nötigenfalls sofort weitere Abklärungen veranlasst werden. Handelt es sich um bösartige Veränderungen, ist eine frühzeitige Erkennung unter Umständen von grosser Wichtigkeit für die Behandlungmöglichkeiten.

Die Erfahrung zeigt, dass die regelmässige Kontrolluntersuchung für die Patientinnen und Patienten nicht nur unter gesundheitlichen Aspekten sinnvoll ist, sondern sich längerfristig fast immer auch finanziell am nachhaltigsten / am günstigsten auswirkt.

Ergibt sich aus der Untersuchung ein Befund, der eine Behandlung / Therapie notwendig macht oder sinnvoll erscheinen lässt, informiert die Zahnärztin / der Zahnarzt in unserer Praxis die Patientin / den Patienten umfassend darüber, zeigt Behandlungsmöglichkeiten und -kosten auf, vereinbart im persönlichen Gespräch das weitere Vorgehen, erstellt einen Behandlungsplan und bei Bedarf einen schriftlichhen Kostenvoranschlag. Wird der Beizug eines Spezialisten als sinnvoll oder notwendig erachtet, nehmen wir in Absprache mit der Patientin / dem Patienten eine entsprechende Überweisung vor.